Spenden

Wir brennen für junggrüne Politik und engagieren uns ehrenamtlich für eine bessere Welt – doch Engagement kostet auch Geld.

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Spendenbescheinigung

Wir senden im ersten Quartal jeden Jahres Spendenbescheinigungen nach § 34g EStG für alle Zuwendungen des vergangenen Jahres. Diese Spendenbescheinigung kann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden, für Privatpersonen kann die zu zahlende Einkommenssteuer bis zu einem Betrag von 1650 € (bei Einzelveranlagung) um die Hälfte des Spendenbetrages reduziert werden.

Datenschutz

Wir sind gemäß Parteiengesetz § 25 (3) verpflichtet, dem Deutschen Bundestag deinen Namen und Anschrift zur Veröffentlichung zu übermitteln, wenn Deine Spenden, Mitgliedsbeiträge oder Mandatsträgerbeiträge an die GRÜNE JUGEND bzw. die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Gesamtwert von mehr als 10.000 € im Jahr übersteigen. Gemäß § 23 Parteiengesetz muss unser Rechenschaftsbericht von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft werden. Dazu sind wir verpflichtet, dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf Nachfrage personenbezogene Daten zu übermitteln. Auch das zuständige Finanzamt kann zur Prüfung Einsicht in personenbezogene Daten verlangen.

Außerdem sind wir gesetzlich verpflichtet, Name, Anschrift und Zahlungsdaten ab Zahlung zehn Jahre lang aufzubewahren. Anschließend werden Deine Daten automatisch gelöscht.

Fragen dazu? Kontaktiere uns über unsere Landesgeschäftsstelle