Die Aktiventreffen dienen der Vernetzung aller Ortsverbände auf Landesebene. Hier werden Aktionen geplant und Themen diskutiert. Außerdem sollten nach Möglichkeit alle Landesvorstandsmitglieder daran teilnehmen. Im Regelfall finden die Treffen einmal im Monat statt und werden vorher angekündigt.
Ein Arbeitskreis kann von jedem Mitglied ins Leben gerufen werden. Er muss lediglich von der Landesmitgliederversammlung genehmigt werden. Dabei ist Ziel, dass sich Interessierte eines Themengebiets zusammenschließen und so effektiv arbeiten können. Theoretisch ist es ihnen so möglich, Aktionen federführend zu betreuen und anzuregen.
Der Bundesausschuss findet zweimal jährlich statt und ist ein Gremium des Bundesverbands.
Jedes Land entsendet dafür zwei Delegierte. Hauptsächlich dient er der Ländervernetzung und Diskussion der politischen Linie der Grünen Jugend.
Der Bundeskongress ist eine Mitgliederversammlung auf Bundesebene. Jedes Mitglied der Grünen Jugend darf daran teilnehmen. Hauptaufgabe ist es, den Bundesvorstand zu wählen und zu entlasten, sowie verschiedene andere Posten, wie Delegierte zu besetzen. Außerdem wird hier das Profil der Grünen Jugend auf Bundesebene festgelegt.
Mitglieder der Grünen Jugend können an Landesarbeitsgemeinschaften von Bündnis 90/die Grünen teilnehmen.
Diese sind Themen bezogen und dienen der detaillierten inhaltlichen Auseinandersetzung mit der Thematik.
Die Landesmitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie ist offen für alle Mitglieder. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Landesvorstand zu bestimmen und zu entlasten. Außerdem wird hier das inhaltliche Profil des Landesverbandes beschlossen.
Der Landesvorstand repräsentiert die Grüne Jugend Saar nach außen. Er setzt sich zusammen aus zwei Sprechern, einem Geschäftsführer, sowie fünf Beisitzern. Gewählt wird einmal jährlich im Rahmen einer Landesmitgliederversammlung.
Die Rechnungsprüfer werden bei einer Landesmitgliederversammlung auf zwei Jahre gewählt. Ihre Aufgabe ist es, den Kassenbericht des Geschäftsführers auf seine Richtigkeit zu prüfen. Darüber müssen sie bei der entsprechenden Landesmitgliederversammlung Bericht abgeben.
Das Schiedsgericht kann bei Streitigkeiten innerhalb des Verbands eingeschaltet werden. Es hat eine schlichtende Funktion
Seminare dienen der Weiterbildung unserer Mitglieder. Dazu werden Referenten zu inhaltliche Themen eingeladen. Diese sollen dann aufgearbeitet und detailliert betrachtet werden.