§ 1 Name und Ort
- 1. Die Organisation trägt den Namen Gru?ne Jugend Saar.
- 2. Die Gru?ne Jugend Saar ist politisch und organisatorisch selbstständig von Bu?ndnis 90/ Die Gru?nen, arbeitet jedoch mit der Partei konstruktiv in Partnerschaft zusammen. Sie versteht sich als der Jugendverband der Gru?nen.
- 3. Der Sitz des Landesverbandes ist die Landeshauptstadt Saarbru?cken. Der Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf das ganze Saarland.
- 4. Die Gru?ne Jugend Saar ist Landesverband des Bundesverbandes der Gru?nen Jugend. Mitglieder der Gru?nen Jugend Saar sind zugleich Mitglieder des Bundesverbandes.
- 5. Die Gru?ne Jugend Saar ist Mitglied der Federation of Young European Greens (FYEG).
§ 2 Aufgaben
Die Gru?ne Jugend Saar stellt sich folgende Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte:
- politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit durchzufu?hren und offene Jugendforen fu?r Politik aufzubauen und zu unterstu?tzen.
- Vertretung der Ziele und Grundsätze der Gru?nen Jugend Saar innerhalb der Jugend, der Gesellschaft und der Partei Bündnis 90/Die Grünen entsprechend den geltenden
Beschlu?ssen. - Bu?ndnisarbeit und Kooperationen mit anderen politischen Jugendorganisationen, Jugendinitiativen und Interessengruppen und sonstigen Organisationen außerhalb von Bündnis 90/Die Grünen.
- Vernetzung und Unterstu?tzung der einzelnen Orts-, Stadt- und Kreisverbände
- Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Gru?nen Jugend und den einzelnen Landesverbänden durch Kontakte auf nationaler und internationaler Ebene zur Solidarität zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, Weltanschauungen, Kulturen, Religionen und sexueller Orientierungen beizutragen.
§ 3 Mitgliedschaft
- 1. Mitglied der Gru?nen Jugend Saar ist jedes Mitglied des Bundesverbandes, welches seinen gewöhnlichen Wohn- oder Aufenthaltsort im Saarland hat. Alternativ reicht auch ein Bekenntnis zur Gru?nen Jugend Saar aus, um im Landesverband Mitglied werden zu können.
- 2. Die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen parteipolitischen Organisation außer allen Organisationen, die zu Bündnis 90/Die Grünen zählen, ist ausgeschlossen. Die Mitgliedschaft in der Gru?ne Jugend Saar und in einer faschistischen Organisation schließen sich aus.
- 3. Mitglied kann jede natu?rliche Person ab der Geburt werden, die nicht älter als 30 Jahre ist und sich zu den Zielen der Gru?ne Jugend Saar bekennt.
- 4. Der Eintritt in die Gru?ne Jugend Saar ist entweder beim Landesverband oder beim Bundesverband möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Landesvorstand. Dieser kann den Aufnahmeantrag innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen nach Eingang des Antrages zuru?ckweisen. Eine Zuru?ckweisung ist der/dem BewerberIn schriftlich zu begru?nden. Ist die Frist von vier Wochen verstrichen, ohne dass der jeweilige Vorstand den Mitgliedsantrag zuru?ckgewiesen hat, gilt die/der AntragstellerIn als aufgenommen.
- 5. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder mit Vollendung des 30. Lebensjahres. Der Austritt ist gegenu?ber dem Landesvorstand oder dem Bundesvorstand schriftlich zu erklären.
- 6. Jedes Mitglied hat bei Wahlen innerhalb der Gru?ne Jugend Saar aktives und passives Wahlrecht. Fu?r alle Ämter innerhalb der Gru?nen Jugend Saar können nur Mitglieder
kandidieren. Mit dem Ende der Mitgliedschaft gehen alle in der Gru?nen Jugend Saar besetzten Ämter verloren. - 7. Die Landesmitgliederversammlung kann auf Antrag des Landesvorstandes Mitgliedern, die offensichtlich gegen die Grundprinzipien der Gru?nen Jugend Saar und die Satzung verstoßen mit 2/3 Mehrheit die Mitgliedschaft aberkennen. Eine Berufung vor das Bundesschiedsgericht der Gru?nen Jugend ist möglich.
- 8. Die Mitglieder der Gru?nen Jugend Saar zahlen eines Mitgliedsbeitrag. Näheres regelt die Finanzordnung des Grünen Jugend Bundesverbandes. Bei Mitgliedern, die gleichzeitig Mitglied von Bu?ndnis 90/Die Gru?nen Saar sind, ist der Mitgliedsbeitrag der Grünen Jugend im Beitrag an die Partei enthalten.
- 9. Fördermitglied kann jede Person werden, die die Arbeit der Gru?nen Jugend Saar unterstu?tzen will. Fördermitglieder können jedoch nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen oder Ämter in der Gru?nen Jugend Saar bekleiden. Die Mindestbeitragshöhe wird in der Finanzordnung festgelegt. Die Fördermitgliedschaft wird durch eine schriftliche
Beitrittserklärung erklärt. Die Fördermitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, durch Nichtbezahlung des Fördermitgliedsbeitrags oder Tod. Über Ausschluss hat die LMV zu
befinden. - 10. Nichtmitglieder du?rfen grundsätzlich in der Gru?nen Jugend Saar mitarbeiten. Die Aktiventreffen finden hierfu?r grundsätzlich offen statt.
- 11. Weitere Einzelheiten zur Mitgliedschaft regelt die Satzung des Bundesverbandes.
§ 4 Gliederung und Aufbau
- 1. Die Gru?ne Jugend Saar hat lokale Ortsverbände, Stadtverbände und Kreisverbände, die sich grundsätzlich autonom organisieren und strukturieren. Jeder Lokalverband muss mindestens aus drei Mitgliedern bestehen. Die Gru?ndung eines Lokalverbandes erfolgt durch die Annahme einer Satzung und das Bekenntnis zu den Zielen der Gru?nen Jugend Saar. Die Landesmitgliederversammlung entscheidet mit absoluter Mehrheit als höchste Instanz u?ber die Aufnahme des jeweiligen Verbandes. Lokalverbände können mit 2/3 Mehrheit durch die Landesmitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
- 2. Des Weiteren hat die Gru?ne Jugend Saar auf Landesebene folgende Organe:
- die Landesmitgliederversammlung (LMV)
- den Landesvorstand (LaVo)
- die Arbeitsgemeinschaften (AGs)
- die/der Gender-Beauftragte
§ 5 Die Landesmitgliederversammlung (LMV)
- 1. Die Landesmitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Organ der Gru?nen Jugend Saar. Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen.
- 2. Die LMV tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom Landesvorstand mit der Ladungsfrist von einer Woche unter Angabe der Tagesordnung und der
satzungsändernden Anträge einberufen. Die Einberufung erfolgt durch Email oder schriftlich per Brief an alle Mitglieder. Ebenso kann die LMV von 20% der Mitglieder einberufen
werden. - 3. Die Landesmitgliederversammlung bestimmt die Richtlinien der politischen Arbeit der Gru?nen Jugend Saar. Außerdem:
- wählt sie den Landesvorstand und alle Delegierten jährlich neu
- entlastet sie den Landesvorstand
- beschließt sie den Haushalt
- beschließt sie die Satzung und ändert diese
- beschließt sie u?ber inhaltliche Anträge
- beschließt sie u?ber die Aufnahme einzelner Lokalgruppen
- wählt sie jährlich zwei Kassenpru?ferInnen, die der LMV einen Kassenbericht vorstellen.
- wählt sie im jährlichen Turnus die/den Gender-Beauftragte/n
- erkennt sie Arbeitsgruppen an oder ab
- wählt sie ein dreiköpfiges Präsidium.
- 4. Die LMV ist beschlussfähig wenn mindestens 10% der Mitglieder der Gru?nen Jugend Saar oder mindestens 8 Mitglieder anwesend sind. Die LMV gibt sich eine eigene
Geschäftsordnung. Die Beschlussunfähigkeit wird auf Antrag eines Mitgliedes positiv festgestellt. Sollte die Beschlussunfähigkeit festgestellt werden, so muss innerhalb der nächsten zwei Monate eine weitere LMV stattfinden, diese ist in jedem Fall beschlussfähig. - 5. Das Präsidium wird zu Beginn der Versammlung offen gewählt. Es besteht aus einem Versammlungsleiter bzw. einer Versammlungsleiterin, einem Besitzer oder einer Besitzerin und einem Schriftfu?hrer bzw. einer Schriftfu?hrerin. Fu?r das Präsidium gilt die grundsätzliche geheime Personenwahl ausdru?cklich nicht. Gleiches gilt fu?r die Wahlhelfer.
- 6. Antragsberechtigt ist jedes Mitglied der Gru?nen Jugend Saar sowie jede Lokalgruppe und der Landesvorstand. Inhaltliche Anträge können jederzeit auch noch während der Versammlung gestellt werden. Fu?r Anträge, die die Änderung der Satzung zum Gegenstand haben, gilt eine vorher angeku?ndigte Antragsfrist bis zur Verschickung der Einladungen.
- 7. Der Landesvorstand gibt in jeder LMV einen Bericht u?ber seine aktuelle Tätigkeit wieder.
- 8. Über die Beschlu?sse der LMV ist ein Ergebnisprotokoll durch den Schriftfu?hrer zu erstellen. Die Mitglieder werden dadurch u?ber die Ergebnisse informiert.
9. Über weitere Regelungen bestimmt die Geschäftsordnung.
§ 6 Der Landesvorstand (LaVo)
- 1. Der Landesvorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Er fu?hrt die laufenden Geschäfte und repräsentiert die Gru?ne Jugend Saar gemäß der Satzung und den Beschlu?ssen der Landesmitgliederversammlung nach innen und außen in der Öffentlichkeit und gegenu?ber Bu?ndnis 90/Die Gru?nen. Der Landesvorstand entscheidet auch u?ber Personalangelegenheiten wie Mitarbeiter und Referenten.
- 2. Zum Aufgabengebiet des Landesvorstandes gehört u.a. :
- Öffentlichkeitsarbeit
- Finanzangelegenheiten
- Mitgliederverwaltung
- Koordination der einzelnen Maßnahmen zur politischen Bildungsarbeit
- Vernetzung und Koordination der Lokalgruppen
- 3. Der Landesvorstand setzt sich wie folgt zusammen:
- zwei gleichberechtigte Sprecher, die nach Möglichkeit verschiedengeschlechtlich sein sollten
- dem/der politischen Geschäftsfu?hrer/in
- dem/der organisatorischen Geschäftsfu?hrer/in
- dem/der Schatzmeister/in
- bis zu vier Besitzern
- 4. Die SprecherInnen, die/der SchatzmeisterIn und die/der politische Geschäftsfu?hrerIn bilden zusammen den geschäftsfu?hrenden Landesvorstand. Der geschäftsfu?hrende Landesvorstand vertritt den Landesverband geschäftlich nach außen.
- 5. Grundsätzlich sind alle Plätze im Landesvorstand offene Plätze. Die Bestrebung der Gru?nen Jugend Saar ist es jedoch, immer einen möglichst ausgeglichenen Anteil zwischen Frauen und Männern im Landesvorstand zu ermöglichen.
- 6. Der Landesvorstand wird jährlich im Rahmen einer Landesmitgliederversammlung neu gewählt. Wiederwahl ist möglich. Im Falle eines vorzeitigen Ru?cktritts eines
Vorstandsmitgliedes wird zeitnah eine LMV zur Nach- bzw. Neuwahl einberufen. Bei einer Nachwahl endet die Amtszeit mit der des u?brigen Landesvorstandes. - 7. Organisatorische/r Geschäftsfu?hrer/in und Schatzmeister/in mu?ssen nicht personenverschieden sein. Sollte die gleiche Person beide Posten bekleiden, erhöht sich die Beisitzerzahl auf maximal 5 Beisitzer. Die Landesmitgliederversammlung entscheidet im Vorfeld der Wahlen u?ber die gewu?nschte Zusammensetzung.
- 8. Alle Mitglieder des Landesvorstandes sind gleichberechtigt und in politischen Fragen einzelvertretungsberechtigt. Der LaVo kontrolliert die Arbeit des geschäftsfu?hrende Vorstandes. Über Angelegenheiten wird grundsätzlich basisdemokratisch intern abgestimmt. Hierbei zählt die einfache Mehrheit. Bei Pressemitteilungen genu?gt es, wenn der gesamte geschäftsfu?hrende Vorstand zugestimmt hat. Weiteres kann in einer Geschäftsordnung bestimmt werden.
- 9. Der Schatzmeister bzw. die Schatzmeisterin ist verantwortlich fu?r die ordnungsgemäße Kassenfu?hrung und die finanzielle Abrechnung. Zu seinem Aufgabengebiet gehört auch insbesondere die bundesweite Vernetzung mit den anderen Schatzmeistern der Gru?nen Jugend und die Teilnahme an diesen Sitzungen.
- 10. Der politische Geschäftsfu?hrer ku?mmert sich um die bestmögliche Vernetzung mit Bündnis 90/Die Grünen und repräsentiert Beschlu?sse der Gru?nen Jugend Saar in der Willensbildung der Partei. Zudem koordiniert der politische Geschäftsfu?hrer gemeinsame Aktionen.
- 11. Der organisatorische Geschäftsfu?hrer ku?mmert sich um die Planung und Durchfu?hrung von Aktionen zur politischen Arbeit der Gru?nen Jugend Saar.
- 12. Der geschäftsfu?hrende Vorstand wird in Einzelwahl gewählt.
- 13. Der Landesvorstand bleibt grundsätzlich im Amt bis auf einer LMV ein neuer Landesvorstand gewählt wurde.
- 14. Die Mitglieder des Landesvorstandes können von der Landesmitgliederversammlung insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, wenn dieser Antrag drei Wochen vor der LMV gestellt wurde. Der Antrag muss der Einladung beigefu?gt werden.
- 15. Der Landesvorstand ist gemeinsam fu?r den Haushalt verantwortlich.
§ 7 Die Arbeitsgemeinschaften (AGs)
- 1. Arbeitsgemeinschaften sind landesweite themenorientierte Gruppierungen. In den AGs können sich Mitglieder und Nichtmitglieder zusammenfinden, um einzelne Themengebiete zu erarbeiten.
- 2. Die Gru?ndung der Arbeitsgemeinschaften ist frei. Es sollte mindestens ein Sprecher bestimmt werden. Über Annahme oder Ausschluss einer Arbeitsgemeinschaft entscheidet die Landesmitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
- 3. Die Beschlu?sse der Arbeitsgemeinschaften sind nicht bindend. Arbeitsgemeinschaften haben einen Anspruch auf Förderung ihrer Arbeit durch finanzielle Bezuschussung durch den Landesverband.
§ 8 Der/die Gender-Beauftragte
- 1. Der/die Gender-Beauftragte wird auf ein Jahr gewählt und legt jährlich einer LMV in mu?ndlicher oder schriftlicher Form einen Jahresbericht ihrer/seiner Arbeit vor. Dieser wird geschlechtsspezifisch relevante Entwicklungen innerhalb der Gru?nen Jugend Saar beinhalten. Während ihrer/seiner Amtszeit ist sie/er ferner dazu beauftragt, frauenpolitisch relevante Entwicklungen und Ereignisse außerhalb der Gru?nen Jugend Saar zu verfolgen und daru?ber zu berichten und zu informieren. Sie bzw. er soll fu?r das Thema Gleichberechtigung sensibilisieren und dient hierbei als Ansprechpartner.
- 2. Der/die Gender-Beauftragte kann Pressemitteilungen aus ihrem Aufgabengebiet verfassen, die jedoch vom Landesvorstand abgesegnet werden mu?ssen. Ebenso soll sie bzw. er eigene Aktionen anstoßen und gemeinsam mit dem Landesvorstand in die Tat umsetzen.
- 3. Er/sie arbeitet mit entsprechenden Stellen auf Bundesebene und mit Bündnis 90/Die Grünen zusammen.
- 4. Der/die Gender-Beauftragte wird im gleichen Turnus wie der Landesvorstand gewählt.
§ 9 Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abstimmungen sind grundsätzlich offen, auf Antrag eines anwesenden Mitgliedes wird die Abstimmung geheim durchgefu?hrt.
- 2. Wahlen sind mit Ausnahme von §5 Abs.5 dieser Satzung grundsätzlich immer geheim. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hat, wird diese nicht erreicht, reicht im zweiten Wahlgang die einfach Mehrheit.
- 3. Entscheidungen werden, sofern nicht anders geregelt mit einfacher Mehrheit getroffen.
- 4. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Mehrheit einer Landesmitgliederversammlung beschlossen werden. Satzungsändernde Anträge mu?ssen fristgerecht vor der Sitzung eingereicht werden.
- 5. Alle Sitzungen der Gru?nen Jugend Saar sind in der Regel offen. Ausnahmen sind die Landesvorstandssitzungen.
- 6. Über Sitzungen aller Organe sind Protokolle anzufertigen, die den Mitgliedern auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
- 7. Auf Antrag kann die Landesmitgliederversammlung einen Mediator bzw. eine Mediatorin bestimmen. Der/die Mediator/in kann im Streitfall vom LaVo oder einem Mitglied angerufen werden und ist an Weisungen nicht gebunden. Aufgabe des Mediators ist die Streitschlichtung. Streitfälle werden, z.B. bei einer ungu?ltigen Wahl, durch den Mediator bzw. die Mediatorin der LMV vorgetragen, die LMV entscheidet nach Stellungnahme des Mediators u?ber die Sache. Die Wahl findet im gleichen Turnus mit dem Landesvorstand statt.
§ 10 Finanzen
- 1. Der/die Schatzmeister/in legt in Kooperation mit dem Landesvorstand der Landesmitgliederversammlung einmal im Jahr schriftlich einen Haushaltsplan fu?r das Folgejahr und einen detaillierten schriftlichen Jahresabschluss fu?r das Vorjahr vor. Beide mu?ssen zu Beginn der Landesmitgliederversammlung allen Mitgliedern zugänglich ausliegen.
- 2. Die Rechnungspru?ferInnen pru?fen die Ordnungsmäßigkeit der Buchfu?hrung sowie die Angemessenheit der Ausgaben und das Übereinstimmen der Ausgaben mit den Beschlu?ssen.
- 3. Rechnungspru?ferInnen du?rfen nicht Mitglied des Landesvorstandes sein.
- 4. Die Rechnungspru?ferInnen berichten der Landesmitgliederversammlung schriftlich und stellen den Antrag auf Entlastung des Landesvorstandes in Finanzangelegenheiten.
- 5. Die Gru?ne Jugend Saar gibt sich selbst eine Finanzordnung, die nicht Teil dieser Satzung ist. Weitere Details zu den Finanzen sind dort geregelt.
§ 11 Frauenförderung
- 1. Die Förderung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist wichtiger Bestandteil der politischen Arbeit der Gru?nen Jugend Saar. Ein wesentliches Ziel der Grünen Jugend ist die Verwirklichung der Rechte und Interessen von Frauen.
- 2. Alle Ämter der Gru?nen Jugend Saar sollen daher möglichst ausgeglichen mit Frauen und Männern besetzt werden. Eine Mindestquotierung gibt es jedoch nicht. Sollte ein inhaltlicher Antrag besonders in das Selbstbestimmungsrecht der Frauen eingreifen, besteht die Möglichkeit, dass zunächst die Frauen unter sich abstimmen, um dann der
Versammlung das Ergebnis anzuzeigen. - 3. Der bzw. die Gender-Beauftragte ist AnsprechpartnerIn fu?r Fragen in Bezug auf Frauenpolitik und Gleichberechtigung.
§ 12 Delegierte
- 1. Die Gru?ne Jugend Saar hat auf dem Landesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen Saar zwei Delegierte.
- 2. Die Gru?ne Jugend Saar hat auf dem Landesparteirat von Bündnis 90/Die Grünen Saar einen Delegierten.
- 3. Die Gru?ne Jugend Saar hat auf dem Bundesausschuss des Bundesverbandes der Grünen Jugend zwei Delegierte.
- 4. Die Delegierten sollen möglichst verschiedengeschlechtlich sein und werden im gleichen Turnus mit dem Landesvorstand gewählt.
§ 13 Auflösung
Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Landesmitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit geschehen. Das Restvermögen fällt dem
Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen zu, mit der Auflage, es fu?r jugendpolitische Zwecke zu verwenden.
§ 14 Schlussbestimmung
Die Satzung der Gru?nen Jugend Saar wurde erstmalig zur Gru?ndung am 24.08.1993 beschlossen. Diese Neufassung tritt mit Beschluss der Landesmitgliederversammlung am
23.10.2010 in Kraft.