Satzung der Gru?nen Jugend Saar

Fassung vom 23. Oktober 2010

§ 1 Name und Ort

§ 2 Aufgaben

Die Gru?ne Jugend Saar stellt sich folgende Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte:

§ 3 Mitgliedschaft

§ 4 Gliederung und Aufbau

§ 5 Die Landesmitgliederversammlung (LMV)

§ 6 Der Landesvorstand (LaVo)

§ 7 Die Arbeitsgemeinschaften (AGs)

§ 8 Der/die Gender-Beauftragte

§ 9 Allgemeine Bestimmungen

§ 10 Finanzen

§ 11 Frauenförderung

§ 12 Delegierte

§ 13 Auflösung

Die Auflösung der Organisation kann nur durch eine zu diesem Zweck einberufene Landesmitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit geschehen. Das Restvermögen fällt dem
Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen zu, mit der Auflage, es fu?r jugendpolitische Zwecke zu verwenden.

§ 14 Schlussbestimmung

Die Satzung der Gru?nen Jugend Saar wurde erstmalig zur Gru?ndung am 24.08.1993 beschlossen. Diese Neufassung tritt mit Beschluss der Landesmitgliederversammlung am
23.10.2010 in Kraft.